Cláusulas VANVAZ
Artikel 1 – Reiseziel
Das gemietete Fahrzeug ist ausschließlich für den privaten Gebrauch zu touristischen und Freizeitzwecken bestimmt. Metamobility SL (VanVaz), im Folgenden „das Unternehmen“, haftet nicht für unsachgemäße Nutzung des Fahrzeugs oder für daraus entstehende Schäden.
Artikel 2 – Der Fahrer oder die Fahrer
Der/Die Fahrer dieses Mietfahrzeugs bestätigen, dass er/sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, die zum Führen des Mietfahrzeugs gemäß dessen Eigenschaften und zulässigem Gesamtgewicht (zGG) erforderlich ist. Die Fahrer müssen die in der Versicherungspolice festgelegten Alters- und Führerscheinbestimmungen einhalten. Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag genannten Fahrern gefahren werden.
El viajero es responsable personal y contractualmente en el momento de la firma del contrato de alquiler tal y como se describe en el artículo 9.
Artikel 3 – Abtretung, Untervermietung
Der Reisende darf das Mietfahrzeug unter keinen Umständen an Dritte abtreten, untervermieten oder verleihen. Im Falle von Fahrzeugreparaturen sind Werkstatt- und/oder Abschlepppersonal jedoch berechtigt, das Fahrzeug zu bedienen, sofern das Unternehmen im Voraus benachrichtigt wurde und seine schriftliche Zustimmung erteilt hat.
Artikel 4 – Dauer und Kilometerzahl
Der Reisende legt sein Kilometerpaket bei der Buchungsanfrage an das Unternehmen fest. Dieses Paket ist in den Buchungsdetails vor der Zahlung einsehbar und wird anschließend in den Mietvertrag aufgenommen. Beide Parteien akzeptieren es mit der Vertragsunterzeichnung und können es im Nachhinein nicht mehr anfechten.
Das Unternehmen hat das Recht, Schadensersatz zu verlangen, wenn die im Vertrag vereinbarte Kilometerpauschale überschritten wurde. Grundlage hierfür sind die in der Werbung angegebenen und im Vertrag enthaltenen Sätze. Jede zwischen dem Unternehmen und dem Reisenden getroffene Vereinbarung über eine abweichende Kilometerpauschale muss schriftlich im Mietvertrag festgehalten werden.
Bei Überschreitung der vertraglich vereinbarten Kilometerzahl verpflichtet sich der Reisende, die Differenz zum vereinbarten Mietpreis zu zahlen. Dieser Betrag sollte möglichst bei Rückgabe des Fahrzeugs am Ende der Mietzeit entrichtet werden.
Artikel 5 – Hilfeleistung und Rückgabe eines Fahrzeugs
Der Reisende ist vertraglich für das Fahrzeug bis zu dessen Rückgabe an den Eigentümer zusammen mit den dazugehörigen Dokumenten und den Schlüsseln verantwortlich, vorausgesetzt:
- Das Unternehmen erhält keine Geldstrafe für einen Verstoß, der während der Mietzeit begangen wurde;
- Das Unternehmen akzeptiert keine ausstehenden Mautgebühren oder ähnliche Zahlungen, die während der Mietzeit angefallen sind.;
- Am Tag der Fahrzeugrückgabe wurden keine äußeren und/oder inneren Schäden festgestellt und auf dem Fahrzeugzustandskontrollblatt vermerkt.
Andernfalls haftet der Reisende gegenüber dem Unternehmen und muss die Bestimmungen des Mietvertrags bis zur Klärung des Vorfalls und des/der gemeldeten Problems/Probleme einhalten.
Für den Fall, dass das Unternehmen wegen eines während der Mietzeit begangenen Verstoßes eine Geldbuße erhält, verpflichtet sich der Reisende, diese nach Vorlage des Bußgeldbescheids zu zahlen.
Wird während der Mietzeit eine Mautquittung oder ein ähnliches Dokument erhalten, muss das Unternehmen dieses vorlegen, und der Reisende wird aufgefordert, die entsprechenden Beträge sofort zu begleichen. Der Reisende verpflichtet sich, diese Beträge ab der ersten Zahlungsaufforderung über die Plattform zu zahlen. Soweit möglich, kann die zur Zahlung verwendete Bankkarte zur Begleichung dieser Beträge herangezogen werden.
Verursacht der Reisende einen Schaden am Fahrzeuginnenraum und/oder am Fahrzeugäußeren, haftet er dafür und ist verpflichtet, die Reparaturkosten bzw. den pro Schadensfall anfallenden Selbstbehalt zu zahlen.
Das Fahrzeug und sämtliches dem Reisenden zur Verfügung gestellte Zubehör müssen im gleichen Zustand zurückgegeben werden, in dem sie sich bei der Fahrzeugübergabe befanden. Verlust oder Beschädigung, auch nur teilweise, am Fahrzeug oder Zubehör verpflichtet den Reisenden zur Zahlung der vollen Reparaturkosten gegen Vorlage eines Kostenvoranschlags oder einer Rechnung (je nach Art der Reparatur), sobald seine Verantwortung anhand der Checkliste zum Fahrzeugzustand am Tag der Rückgabe oder anderer relevanter Nachweise (Vertragsformular, Zeugenaussage, Ansprüche Dritter) festgestellt wurde.
Das Mietfahrzeug muss an einem gut beleuchteten Ort zurückgegeben werden, damit sein Zustand ordnungsgemäß überprüft werden kann. Die Rückgabe muss von derselben Person erfolgen, die das Fahrzeug am Abreisetag übergeben hat. Alle Teile und Oberflächen des Fahrzeugs, einschließlich des Daches, müssen geprüft werden.
Das Unternehmen kann die Fahrzeugauslieferung und Zustandsüberwachung an einen Dritten übertragen, sofern es sich am Abhol- und Rückgabetag um dieselbe Person handelt. Der Eigentümer ist verpflichtet, die Kontaktdaten der beauftragten Person vor der Fahrzeugauslieferung anzugeben.
Fahrzeugersatz.
Für den Fall, dass ein schwerwiegender Grund vorliegt, der dazu führt, dass das Fahrzeug nicht bewegt werden kann (Unfall, Panne), unabhängig von der Verantwortlichkeit.
Es werden alle Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass der Reisende seine Reise mit einem anderen Fahrzeug der gleichen oder einer höheren Kategorie fortsetzen kann.
Sobald der Grund für die Stilllegung des Fahrzeugs entfallen ist, muss das Ersatzfahrzeug unverzüglich im gleichen Zustand, sauber und mit dem gleichen Flüssigkeitsstand zurückgegeben werden (Artikel 9). Kann ein Ersatzfahrzeug einer höheren Kategorie behalten werden, ist die Differenz zum höheren Tarif zu entrichten.
Sobald der Grund für die Fahrzeugstilllegung beseitigt ist, muss das Ersatzfahrzeug an denselben Ort zurückgebracht werden, an dem es abgeliefert wurde, es sei denn, beide Parteien vereinbaren einen anderen Ort.
Im Hinblick auf die Rückgabe des Ersatzfahrzeugs kann das Unternehmen die zuständigen Behörden kontaktieren, falls der Reisende die Rückgabe verweigert oder nicht ermöglicht. Der Reisende verliert in diesem Fall automatisch seinen Anspruch auf Rückerstattung der Kaution.
- NEIN Verantwortung des Reisenden.
Im Falle einer Unterbrechung der Anmietung aufgrund einer Fahrzeugpanne, für die der Reisende nicht verantwortlich ist, und Ein Ersatzfahrzeug kann nicht bereitgestellt werden., Das Unternehmen verpflichtet sich, dem Reisenden den Betrag für die nicht genutzten Tage und Kilometer zu erstatten. Die Erstattung erfolgt direkt zwischen den Vertragsparteien. Das Unternehmen trägt die alleinige Verantwortung für diese Erstattung. Erfolgt die Erstattung nicht, kann der Reisende rechtliche Schritte gegen das Unternehmen einleiten.
- JA Verantwortung des Reisenden.
Im Falle einer Mietunterbrechung aufgrund einer Fahrzeugpanne oder eines Vorfalls, für den der Reisende verantwortlich ist oder dessen Schuld nicht ermittelt werden kann, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Möchte der Reisende daher ein Ersatzfahrzeug nutzen, um seine Reise fortzusetzen, trägt er alle Kosten der neuen Buchung, einschließlich aller Nebenkosten und der neuen Kaution.
Stehen dem Unternehmen keine Ersatzfahrzeuge zur Verfügung, wird das von der Kfz-Versicherung festgelegte Verfahren befolgt. Der Assistance-Service wird den Reisenden darüber informieren. Das Vorgehen richtet sich nach der jeweiligen Situation.
Der Reisende haftet für alle Vorfälle abseits befestigter Straßen. Straßen, Wege oder Dünen gelten nicht als befestigte Straßen.
Verzögerung durch eine der Parteien.
Standardmäßig ist die Fahrzeugabholzeit auf 9:00 Uhr für eine Abholung am Morgen und auf 14:00 Uhr für eine Anmietung am Nachmittag eingestellt. Die Fahrzeugrückgabezeit ist standardmäßig auf 12:00 Uhr mittags für eine Rückgabe am Morgen und auf 19:00 Uhr für eine Anmietung am späten Nachmittag festgelegt.
Diese Zeitpläne dienen lediglich der Information und gelten, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde. Verspätungen von mehr als zwei (2) Stunden seitens des Unternehmens oder des Reisenden am Tag der Fahrzeugabholung oder -rückgabe werden nach folgendem Prinzip berechnet: Bei Verspätungen zwischen 2 und 6 Stunden hat die betroffene Partei Anspruch auf eine Gebühr von 10 € pro Stunde. Bei Verspätungen von mehr als 6 Stunden hat die betroffene Partei Anspruch auf eine Gebühr in Höhe eines Tagesmietpreises zuzüglich 100 % (100%), d. h. zwei Tagesmietpreise. Die Geltendmachung dieser Ansprüche erfolgt direkt zwischen den Parteien, wobei die Zahlung der fälligen Beträge über die zwischen ihnen vereinbarten Zahlungsmethoden erfolgt.
Artikel 6 – Buchungskosten und -ausgaben
Der gesamte Mietbetrag wird zum Zeitpunkt der Buchung über die Plattform im Voraus bezahlt. www.vanvaz.com Bei Buchung über die Yescapa-Plattform wird die Zahlung des Unternehmens am Ende des ersten Miettages fällig. Für optionale Zusatzleistungen oder Services, die das Unternehmen in Rechnung stellen möchte, muss es den Reisenden im Voraus informieren und den zu zahlenden Betrag vor Reiseantritt persönlich vereinbaren.
Das Unternehmen muss das Fahrzeug nach Möglichkeit mit vollem Tank übergeben (100%). Ebenso muss der Reisende das Fahrzeug mit dem gleichen Tankfüllstand zurückgeben, mit dem er es vom Unternehmen übergeben hat.
Des Weiteren stellt das Unternehmen ausreichend Kraftstoff für die Reise, Motoröl, Kühlmittel, Scheibenwaschflüssigkeit und gegebenenfalls Produkte für den Abwassertank, den Frischwassertank und AdBlue bereit. Diese sind im Mietpreis enthalten. Sollten diese Artikel am Abreisetag fehlen oder während der Mietdauer aufgebraucht sein, ist das Unternehmen verpflichtet, sie nachzufüllen. Füllt der Reisende die Artikel selbst nach, erstattet das Unternehmen den entsprechenden Betrag gegen Vorlage des Belegs direkt in bar oder per Banküberweisung.
Artikel 7 – Kosten, die aus einem Vorfall entstehen
Im Falle eines technischen Defekts während der Mietzeit muss der Mieter das Unternehmen unverzüglich informieren. Er ist verpflichtet, das im Versicherungsschein beschriebene Vorgehen bei einem Schadensfall zu befolgen. Nach der Diagnose in der Werkstatt können Reparaturen oder der Austausch von Teilen erforderlich sein, um das Fahrzeug wieder betriebsbereit zu machen. Eine schriftliche Bestätigung des Unternehmens per E-Mail ist erforderlich. hola@vanvaz.com oder per SMS/WhatsApp an Ihr Mobiltelefon +34 633546216, Diese Genehmigung muss vom Reisenden beantragt und eingeholt werden, bevor die Werkstatt mit den Reparaturarbeiten am Fahrzeug beginnen kann. Stimmt das Unternehmen der Durchführung der Reparatur zu, kann der Reisende diese genehmigen. Anschließend kann er die Rechnung begleichen und die Anmietung fortsetzen. Die Reparaturkosten trägt der Verursacher, entweder das Unternehmen oder der Reisende, je nach Ursache der Panne/des Vorfalls. Mechanische Defekte (ausgenommen Batterie) sind in der Regel auf normalen Verschleiß oder Alterung des Fahrzeugs zurückzuführen, können aber auch durch unsachgemäße Nutzung seitens des Reisenden verursacht werden.
Im Falle eines Unfalls oder einer Panne, die das Fahrzeug fahruntüchtig macht, kann der Reisende das Fahrzeug in der von der Versicherung benannten Werkstatt abgeben. Die Versicherung informiert den Reisenden über das weitere Vorgehen. Zur Klärung der Zuständigkeiten muss der Reisende auf das Eintreffen der Versicherung warten, damit der Techniker den Zustand des Fahrzeugs prüfen kann. Der Reisende muss außerdem vor der Abholung des Fahrzeugs alle notwendigen Fotos (innen und außen) anfertigen, um den Zustand zu dokumentieren. Im Falle einer Rückführung durch die Versicherung trägt der Reisende die Kosten für den Differenzverbrauch an Kraftstoff gegenüber der vertraglich vereinbarten Menge am Tag der Fahrzeugrückgabe. Lehnt die Versicherung die Reparatur ab oder dauert die Panne länger als die im Vertrag festgelegte Dauer der Versicherung, ist die Versicherung verpflichtet, das Fahrzeug nach Abschluss der notwendigen Reparaturen aus der Werkstatt abzuholen.
Si la inmovilización se debe a una mala utilización o a un accidente causado por el viajero, la empresa podrá deducir los gastos de "regreso" a su punto de origen del importe de la fianza entregado por el viajero. Si la causa de la inmovilización es fortuita o indeterminable, los gastos de regreso serán asumidos por ambas partes a partes iguales, es decir, 50% para cada una de las partes del contrato. La fianza prevista en el contrato de alquiler podrá utilizarse para aplicar esa medida. Si la inmovilización del vehículo se debe a un desgaste normal o a una negligencia relacionada con el mantenimiento regular, es responsabilidad de la empresa y éste debe asumir la totalidad del coste del desplazamiento para la recuperación de su vehículo. En cuanto a la distancia de repatriación del vehículo, todas las islas a visitar deben ser mencionados en el contrato de alquiler o ser objeto de un acuerdo escrito con la empresa. De lo contrario, se atribuirá al viajero el importe total del viaje de regreso.
Sollte ein technischer Defekt durch unsachgemäße Nutzung seitens der Reisenden, Dritter oder eines festen Gegenstands verursacht werden und die Reisenden dafür verantwortlich gemacht werden, müssen sie die Reparaturkosten tragen und haben keinen Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung für die nicht genutzten Tage. Versicherungs- und Servicegebühren sind nicht erstattungsfähig.
Der Reisende haftet für alle Vorfälle abseits befestigter Straßen. Straßen, Wege oder Dünen gelten nicht als befestigte Straßen.
Wenn der mechanische Defekt auf normale Abnutzung oder mangelhafte Fahrzeugwartung zurückzuführen ist, haftet das Unternehmen und muss die Reparaturkosten übernehmen. Hat der Reisende die Reparaturen bereits bezahlt, ist das Unternehmen verpflichtet, ihm diese nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen vollständig zu erstatten. Der Reisende ist dafür verantwortlich, dass die Reparaturen ausschließlich von einem qualifizierten und zugelassenen Mechaniker durchgeführt werden. Das Unternehmen kann sich nur dann von der Haftung befreien, wenn es nachweist, dass der/die mechanische(n) Defekt(e) auf normale Abnutzung oder mangelhafte Fahrzeugwartung durch das Unternehmen zurückzuführen ist/sind. Dieser Nachweis kann von einem Sachverständigen erbracht werden.
Falls es unmöglich ist, die Verantwortlichkeit für den Vorfall festzustellen, tragen das Unternehmen und der Reisende die Reparaturkosten zu gleichen Teilen (50/50).
Artikel 8 – Unternehmensverantwortung
Das Unternehmen verpflichtet sich, das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand, fahrbereit und sauber zu übergeben. Dazu gehören die Überprüfung von Reifendruck und Flüssigkeitsständen, ein voller Tank, ausreichend Benzin für die Mietdauer, eine leere und saubere Toilette, ein leerer Abwassertank sowie eine gründliche Außen- und Innenreinigung. Das Fahrzeug wird außerdem gemäß den im Mietvertrag festgelegten Bestimmungen desinfiziert. Sofern im Mietvertrag nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gilt die Annahme des einwandfreien Zustands, der Fahrbereitschaft und der Sauberkeit des Fahrzeugs durch den Mieter als dessen Bestätigung.
Beide Vertragsparteien prüfen gemeinsam den Zustand des Fahrzeugs und dokumentieren alle Feststellungen im Mietvertrag (Papier oder digital). Es liegt in der Verantwortung der Parteien, sich auf die Formulierung der Kommentare im digitalen Vertrag zu einigen oder, falls zwei Papierverträge abgeschlossen werden, sicherzustellen, dass die Angaben in beiden Exemplaren unabhängig von der verwendeten Sprache übereinstimmen. Das Unternehmen verpflichtet sich, bei der Fahrzeugübergabe am Abreisetag sowie bei der Rückgabe – stets in Anwesenheit des Mieters – alle wichtigen Fahrzeugmerkmale wie Klimaanlage, Heizung, Warmwasserbereiter, Kühlschrank, Backofen und Kochfeld (diese Aufzählung ist nicht abschließend) zu überprüfen.
La empresa se compromete, si hiciera falta, a conducir su vehículo y a realizar algunas maniobras en presencia del viajero para detectar cualquier posible anomalía (ruidos sospechosos, mal funcionamiento...), el día de la salida y de regreso del vehículo.
Das Unternehmen ist bestrebt, seine Fahrzeuge in bestmöglichem Zustand zu vermieten. Sollte der Reisende mit der Sauberkeit des Fahrzeuginnenraums nicht zufrieden sein, muss er dies am Abreisetag im dafür vorgesehenen Abschnitt der Checkliste für den Fahrzeugzustand vermerken. Das Unternehmen wird gebeten, sich die notwendige Zeit zu nehmen, um das Problem zu beheben und das Fahrzeug in einem besseren Zustand zu hinterlassen. Sollte der Reisende das Fahrzeug nach der Reinigung oder der Bereitstellung der Lösung weiterhin ablehnen, kann der angegebene Grund für die Nichteinhaltung der Sauberkeit nicht als Stornierungsgrund akzeptiert werden, und der Reisende erhält keine Rückerstattung; das Unternehmen erhält die ursprünglich vereinbarte Zahlung.
En el caso de ser una reserva gestionada por la plataforma Yescapa. Si la empresa no desea proceder a la limpieza del vehículo y el viajero se niega a utilizarlo para el alquiler, el viajero deberá aportar las pruebas que muestren la no conformidad del estado de limpieza del vehículo (fotos, vídeos, etc...): éstas deben ser enviadas por email a la plataforma Yescapa tan pronto como sea posible. El viajero debe proceder inmediatamente a la cancelación de la reserva a través de su cuenta Yescapa, como muy tarde antes de que el primer día de alquiler llegue a su fin. En el caso en el que Yescapa estime que el vehículo no se encuentra en un buen estado de limpieza, la plataforma se reserva el derecho de solicitar a la empresa el reembolso total.
Im Falle einer Beschädigung oder eines Bruchs von Fahrzeugausrüstung, die auf normale Abnutzung zurückzuführen ist und nicht auf Missbrauch durch den Reisenden, kann das Unternehmen eine Entschädigung in Höhe des während der Mietzeit entstandenen Schadens leisten, wenn das Problem nicht innerhalb der ersten 24 Stunden nach Meldung behoben oder repariert wurde.
Zu Ihrer Information können Sie Folgendes konsultieren:
- Unverzichtbare Ausstattung (Kühlschrank, Klimaanlage, Heizung, Wasserpumpe, Bett, Dachfenster)
Bei einer Mietdauer von 6 Tagen oder weniger beträgt die Miete 1 Tag, bei einer Mietdauer zwischen 7 und 10 Tagen 2 Tage und bei einer Mietdauer von 11 Tagen oder mehr 3 Tage. - Zusätzliche Ausstattung (Tisch, Markise, Radio, Fernseher, Geschirr)
Bei einer Mietdauer von 6 Tagen oder weniger beträgt die Miete einen halben Tag, bei einer Mietdauer zwischen 7 und 10 Tagen einen ganzen Tag und bei einer Mietdauer von 11 Tagen oder mehr 1,5 Tage.
Wird bei der Fahrzeugübergabe am Rückgabetag ein Schaden festgestellt, der bei der Übergabe am Abreisetag nicht vermerkt war, behält das Unternehmen die gesamte Kaution ein und vermerkt dies im Mietvertrag an der dafür vorgesehenen Stelle. Die Kaution wird erst nach Feststellung der Schadenskosten und Klärung der Haftungsfrage eingezogen. Eine gütliche Einigung wird dringend empfohlen. Sollte keine Einigung erzielt werden können, müssen Unternehmen und Mieter den Schaden innerhalb von 24 Stunden nach Mietende mithilfe des bereitgestellten Formulars melden. Wird das Fahrzeug vor Mietende beschädigt, ist der Vermieter verpflichtet, den nächsten Mieter zu informieren, um gegebenenfalls eine finanzielle Entschädigung zu vereinbaren oder eine andere angemessene Gegenleistung zu erbringen.
Das Unternehmen ist verpflichtet, den Zustand aller Reifen zu überprüfen. Reifen müssen alle fünf (5) Jahre ausgetauscht werden. Im Falle eines Unfalls muss der Reisende den beschädigten Reifen aufbewahren und/oder ein Foto davon machen, auf dem idealerweise das Alter des Reifens erkennbar ist.
Im Falle einer Reifenpanne trägt der Fahrzeughalter die Verantwortung. Muss nur ein Reifen ersetzt werden (und ist der zweite Reifen auf derselben Achse neu), trägt der Fahrzeughalter die gesamten Kosten. Müssen jedoch in den meisten Fällen beide Reifen auf derselben Achse ersetzt werden, trägt der Fahrzeughalter 75 % der Kosten für den beschädigten Reifen und den zweiten Reifen auf derselben Achse. Die restlichen 25 % trägt der Fahrzeughalter.
Der Reisende haftet für alle Vorfälle abseits befestigter Straßen. Straßen, Wege oder Dünen gelten nicht als befestigte Straßen.
Im Falle eines Reifenplatzers oder einer Reifenruptur:
- Reifen, die älter als fünf (5) Jahre sind: Das Unternehmen übernimmt die Haftung für Reifenplatzer oder -risse. Sollte das Fahrzeug dadurch beschädigt werden, wird den Fahrgästen die Selbstbeteiligung (falls zutreffend) nicht in Rechnung gestellt. Das Unternehmen übernimmt die Kosten für den Achsenaustausch.
- Reifen bis zu einem Alter von 5 (fünf) Jahren oder jünger: Wenn der Reifenplatzer nicht auf ein Unfallereignis zurückzuführen ist, das mit dem Fahrverhalten des Reisenden zusammenhängt (z. B. Zusammenstoß mit einem festen Körper oder Befahren unwegsamer Straßen), bleibt das Unternehmen für alle durch den Reifenplatzer verursachten Schäden haftbar, und es können keine Ansprüche gegen den Reisenden geltend gemacht werden.
Falls es erforderlich ist, den Vorfall der Versicherung zu melden (im Falle eines Schadens am Fahrzeug) und sofern die Gegebenheiten dies zulassen, kann der Sachverständige die Ursache des Reifenschadens bzw. -platzers sowie die Verantwortung des Unternehmens oder des Reisenden feststellen.
Falls es unmöglich ist, die Ursache des Defekts oder Bruchs festzustellen, behält sich das Unternehmen bzw. gegebenenfalls die Yescapa-Plattform das Recht vor, eine geteilte Verantwortung festzulegen, was eine 50/50-Zahlung für das Unternehmen und 50/50 für den Reisenden bedeutet.
Im Falle einer Mietunterbrechung aufgrund einer Fahrzeugpanne, die der Reisende nicht zu vertreten hat, erstattet das Unternehmen dem Reisenden die Kosten für die nicht genutzten Tage und Kilometer. Diese Erstattung erfolgt direkt zwischen den Vertragsparteien. Das Unternehmen ist allein für diese Erstattung verantwortlich. Erhält der Reisende die Erstattung nicht, kann er rechtliche Schritte gegen das Unternehmen einleiten.
Kann die Verantwortung für die Panne nicht ermittelt werden, ist das Unternehmen verpflichtet, 50% von Ihrer Vergütung und den Tagessatz für nicht zurückgelegte Kilometer zu erstatten.
Hinsichtlich der Reinigung des Innenraums, des Außenbereichs und des Fäkalientanks haftet der Reisende nicht für die nicht durchgeführte Reinigung aufgrund einer Unterbrechung der Mietzeit, wenn er dafür nicht oder nur teilweise verantwortlich ist.
Artikel 9 – Verantwortung des Reisenden (Fahrzeugmieters)
Der Reisende ist verpflichtet, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens vor der Anmietung zu lesen. Der Mietvertrag muss am Abreisetag in Anwesenheit beider Parteien entweder über die mobile App des Unternehmens oder schriftlich unterzeichnet werden.
Bei einem schriftlichen Vertrag sind, falls die Sprache zwischen dem Unternehmen und dem Reisenden nicht übereinstimmt, beide Parteien dafür verantwortlich, den Inhalt vor der Unterzeichnung zu verstehen. Spanisch oder Englisch sollten vorzugsweise verwendet werden.
El viajero está en su derecho de rechazar el alquiler si las características principales del vehículo no corresponden con la descripción del vehículo publicado. El vehículo debe corresponder a las fotos interiores/exteriores del anuncio. En caso de oposición, el viajero debe presentar una prueba de la no conformidad del vehículo (fotos, vídeos...). El viajero debe asegurarse del buen funcionamiento del vehículo y del conjunto de accesorios y equipamientos en el momento de realizar el control del estado del vehículo el día de salida. Al tomar posesión del vehículo, el viajero comienza el alquiler y no puede reclamar un reembolso o gesto comercial con respecto a la condición del vehículo.
Der Reisende ist verpflichtet, das Fahrzeug stets sicher zu verschließen, wenn er sich nicht darin befindet. Persönliche Gegenstände dürfen nicht sichtbar im Fahrzeug liegen gelassen werden. Der Reisende muss alle notwendigen Vorkehrungen treffen, um Diebstahl vorzubeugen. Weder das Unternehmen noch die Yescapa-Plattform haften für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Gepäcks des Reisenden oder der Mitfahrer. Im Falle eines Diebstahls und ohne Nachweis eines Dritten haftet der Reisende für alle entstandenen Schäden.
Im Falle eines Unfalls und/oder einer Beschädigung des Fahrzeugs (innen und/oder außen) verpflichtet sich der Reisende, das Unternehmen unverzüglich und ohne Verzögerung telefonisch und/oder per E-Mail zu benachrichtigen.
Der Reisende ist verpflichtet, das Unternehmen telefonisch und/oder per E-Mail über jegliche Wartungs- oder Reparaturarbeiten am Fahrzeug zu informieren. Er kann die Rechnung begleichen, um die Anmietung fortzusetzen. Die Reparaturkosten werden je nach Ursache der Panne/des Vorfalls vom Verursacher – Unternehmen oder Reisender – getragen.
Die in diesem Mietvertrag benannten Fahrer müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen sein. Die Fahrer müssen mindestens 25 Jahre alt sein und die Fahrerlaubnis seit mindestens zwei Jahren besitzen.
Der Reisende verpflichtet sich, das Fahrzeug sorgsam und mit der gleichen Sorgfalt zu behandeln, als wäre es sein eigenes, und alle erforderlichen Kontrollen gemäß den jeweiligen Umständen durchzuführen. Der Reisende ist verpflichtet, das Fahrzeug während der gesamten Vertragslaufzeit und solange er es besitzt, regelmäßig und ordnungsgemäß zu warten.
Der Reisende muss alle Kosten für notwendige Reparaturen am Fahrzeug oder die Selbstbeteiligung der entsprechenden Versicherung tragen, die auf Schäden zurückzuführen sind, die durch sein eigenes Handeln, durch Dritte im Zusammenhang mit dem Mietvertrag oder durch Schäden, die von einem nicht identifizierten Dritten verursacht wurden, entstanden sind.
Der Reisende verpflichtet sich, das Fahrzeug in einwandfreiem, fahrbereitem und sauberem Zustand zurückzugeben, inklusive vollem Tank, leerer und sauberer Toilette, entleertem Abwassertank sowie gereinigtem Innen- und Außenbereich. Das Fahrzeug muss mindestens im gleichen Zustand zurückgegeben werden, in dem es dem Reisenden übergeben wurde. Wird das Fahrzeug nicht in diesem Zustand zurückgegeben oder ist auf Seite 3 des Mietvertrags nichts anderes vereinbart, ist das Unternehmen berechtigt, die nachstehend aufgeführten Strafgebühren zu erheben:
Fahrlässigkeit | Zurückbehaltung |
Nicht entleerte Abwassergrube (WC) | 50 EUR |
Befüllung des Frischwassertanks nicht abgeschlossen | 5 EUR |
Grauwasserentleerung nicht durchgeführt | 15 EUR |
Äußere Sauberkeit (Spuren an Karosserie, Felgen, Windschutzscheibe) entspricht nicht dem ursprünglichen Zustand des Fahrzeugs. | 15 EUR |
Die Sauberkeit im Innenraum (Spuren der Benutzung von Küche und Bad, nicht gefegte Böden, Vorhandensein von Abfall oder Müll) entspricht nicht dem ursprünglichen Zustand des Fahrzeugs. | 40 Euro für einen Campervan |
Diese Strafen können sich je nach Zustand des Fahrzeugs im Vergleich zum anfänglichen Sauberkeitsgrad, der bei der Fahrzeugzustandsprüfung am Tag der Auslieferung festgestellt wurde, summieren. Darüber hinaus unterliegt der Reisende bei Nichteinhaltung der vom Unternehmen in seinem Angebot festgelegten Bordregeln den folgenden Strafen:
Regeln des Lebens an Bord | Zurückbehaltung |
Rauchen ist an Bord verboten. | 50 EUR |
Anwesenheit von Haustieren | 50 EUR |
Sollte der Zustand des Fahrzeugs jedoch eine professionelle Reinigung erfordern, wird diese gegen Vorlage einer Rechnung des Unternehmens auf Kosten des Reisenden durchgeführt. Diese Leistung ist nicht mit den oben genannten Strafen kombinierbar.
Der/Die Betrag(e) ist/sind am Tag der Fahrzeugrückgabe direkt und ausschließlich zugunsten des Unternehmens zu entrichten, um etwaige Wartungs- oder Reinigungskosten zu decken. Sollte das Fahrzeug aufgrund von Missbrauch oder eines vom Mieter verursachten Unfalls nicht mehr fahrbereit sein und der Mieter die Miete dadurch beenden müssen, kann das Unternehmen die in diesen Klauseln festgelegte Reinigungsgebühr von der Kaution des Mieters abziehen. Die im Mietvertrag angegebene Kaution kann für diese Maßnahme verwendet werden.
Der Reisende darf das Mietfahrzeug nur dann verlassen, wenn der Pannendienst dies nach einer Fahrzeugpanne anordnet. Verlässt der Reisende das Fahrzeug aus einem anderen Grund, verliert er automatisch seinen Anspruch auf Rückerstattung der Kaution und haftet für die Kosten der Rückführung des Fahrzeugs an die Adresse des Unternehmens sowie für alle Schäden, die bis dahin am Fahrzeug entstehen.
Die Nutzung des Fahrzeugs während der gesamten Mietdauer ist ausschließlich innerhalb des Gebiets der Kanarischen Inseln gestattet. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen kann zum Verfall der Kaution führen.
Im Falle einer Fahrzeugstilllegung aufgrund einer Panne oder eines Vorfalls außerhalb der Kanarischen Inseln ist der Reisende verpflichtet, die zusätzlichen Kosten für die Rückführung des Fahrzeugs zu tragen.
Sowohl der digitale Vertrag als auch der Papiervertrag stehen zum Zeitpunkt der Fahrzeugabfahrt in der von beiden Parteien gewählten Sprache zur Verfügung.
Sollte das Fahrzeug während der Mietzeit oberflächliche kosmetische Schäden aufweisen (siehe Tabelle unten), hat das Unternehmen Vorrang vor einem Ersatz. Die Reparaturkosten trägt der Mieter. Oberflächliche kosmetische Schäden umfassen Schäden am Fahrzeuginnenraum, die nicht von der Mietwagenversicherung abgedeckt sind, wie beispielsweise:
Art der Oberflächenbeschädigung | Ort der Beschädigung |
Permanente Flecken (Kaffee, Öl, Klebstoff, Haftmittel usw.) | Stoffe (Sitzflächen, Kissen, Matratzen, Vorhänge) oder andere Arten von Oberflächen |
Kratzer, Schrammen | Jegliche Art von Oberfläche wie Türen, Trennwände, Paravents, Schränke, Fußböden usw. |
Einschläge, Absplitterungen | Empfindliche Oberflächen wie Spüle, Spülenabdeckung, Waschbecken, Dusche, Lampe, Tisch usw. |
Kleine Kollisionen | Trennwände, Türen, Kleiderschränke, Türgriffe oder Schubladengriffe usw. |
Quemaduras puntuales (como cigarrillos, hervidor, cafetera...) | Tisch, Arbeitsfläche, Textilien (Kissen, Sitz, Matratze), Fußböden usw. |
Information | Fußböden (Linoleum), Textilien (Kissen, Sitze, Matratzen) und andere Oberflächenarten. |
Wenn oberflächliche, rein ästhetische Schäden nicht behoben werden können, ist der Reisende zum Schadensersatz verpflichtet. Die Parteien müssen sich auf eine angemessene Entschädigung einigen, die sich nach dem Umfang des Schadens und dem ursprünglichen Preis des beschädigten Gegenstands richtet.
- Beträgt der Wert des beschädigten Gegenstands weniger als 50 EUR, so muss der Reisende den Gegenstand ersetzen oder einen Betrag in Höhe des Preises eines Ersatzgegenstands zahlen.
- Bei Gegenständen mit einem Wert von über 50 € kann das Unternehmen die Reparaturkosten auf maximal 150 € festlegen, abhängig vom Schadensumfang und dem Wert des Gegenstands. Kosmetische Schäden berechtigen nicht zum Austausch eines Gegenstands mit einem Wert von über 50 €, es sei denn, der Schaden macht den Gegenstand unbrauchbar.
En el caso de que un daño estético resulte ser un daño oculto, es decir, que el elemento haya sido "maquillado" para ocultar el daño, entonces el viajero será considerado responsable y tendrá que abonar el importe de las reparaciones de dicho daño.
Der Reisende darf ohne vorherige Zustimmung des Unternehmens weder im noch außerhalb des Fahrzeugs irreversible Veränderungen vornehmen. Er ist verpflichtet, die Füllstände aller Fahrzeugflüssigkeiten (Motoröl, Wasser, Abwasser, Servolenkungsflüssigkeit usw.) zu überprüfen und zu überwachen.
Scheibenreiniger und Motorkühlmittel. Bei Bedarf muss der Reisende diese Wartungsarbeiten durchführen und die Flüssigkeiten nachfüllen.
Der Reisende muss regelmäßig den Reifendruck prüfen. Bei Bedarf müssen die Reifen auf den in der Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers angegebenen Druck aufgepumpt werden. Dieses Dokument muss dem Reisenden bei der Fahrzeugübergabe vom Unternehmen ausgehändigt werden.
Der Mieter ist verpflichtet, jegliche während der Mietzeit beschädigte Fahrzeugausrüstung zu ersetzen. Dies umfasst unter anderem Scheibenwischer, Toilettenpapier und Glühbirnen. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch sein eigenes Handeln, seine Fahrlässigkeit oder die Fahrlässigkeit Dritter während der Mietzeit verursacht werden. Der Mieter haftet allein für alle Schäden, die durch das Tanken mit dem falschen Kraftstoff oder durch versehentliches Tanken mit Wasser entstehen.
El viajero compromete su responsabilidad penal por todas las infracciones de tráfico detectadas por la policía durante el período de alquiler. Las penalizaciones (multa, retirada de puntos...) son enteramente responsabilidad del viajero por cualquier incumplimiento notificado durante el periodo de vigencia del contrato de alquiler con el vehículo alquilado. La empresa se reserva el derecho de enviar los documentos (documento de identidad y permiso de conducir) a las autoridades competentes para la atribución de la multa al titular del contrato de alquiler responsable de la infracción, previa presentación de la prueba de infracción recibida por la empresa.
Wenn die Reparaturkosten unter der Selbstbeteiligung liegen, verzichtet die Versicherung auf eine Fahrzeugbegutachtung. Gleiches gilt für Schäden, die nicht von der Versicherung abgedeckt sind. In beiden Fällen trägt der Fahrzeughalter die Reparaturkosten, sofern er den Unfall verursacht hat und einen Kostenvoranschlag oder eine Rechnung vorlegt.
Bei Schäden an Fahrzeugen, die älter als 10 Jahre sind (und deren beschädigtes Teil in den letzten 10 Jahren nicht ersetzt wurde), kann ein Wertminderungskoeffizient angewendet werden, um die Reparaturkosten zwischen dem Unternehmen und dem verantwortlichen Fahrgast aufzuteilen. Grundlage hierfür ist der Wertverlust eines Gegenstands aufgrund seiner Nutzung, seines Alters oder des technologischen Fortschritts, der zu einem Restwert führt. Ab dem elften Jahr kann diese Kostenverteilung auf die beschädigten Bauteile angewendet werden, bis zu 51 TP3T pro weiterem Jahr und maximal 501 TP3T. Diese Kostenverteilung zwischen Unternehmen und Fahrgast gilt nur, wenn keine Fahrzeugprüfung durchgeführt wurde. Die Arbeitskosten trägt weiterhin der Fahrgast.
Im Falle einer Verschlimmerung des Schadens, d. h. wenn das beschädigte Bauteil bereits bei der Zustandsprüfung des Fahrzeugs vor der Anmietung sichtbare Schäden aufwies und diese nicht repariert werden können, sodass ein zwingender Austausch des beschädigten Bauteils erforderlich ist, kann keine Begutachtung des Fahrzeugs beantragt werden, wenn dieses vor der Anmietung übermäßig große Schäden aufwies.
Falls keine Fahrzeugbesichtigung durchgeführt wurde, behält sich das Unternehmen das Recht vor, die zu zahlende Summe je nach Umfang des ursprünglichen Schadens zwischen Unternehmen und Fahrgast aufzuteilen, bis zu einem Höchstbetrag von 501 TP3T. Reichen die Belege (Fotos, Videos) zur Einschätzung des ursprünglichen Schadens nicht aus, trägt der Fahrgast die Kosten für den Ersatz.
Bei Beschädigungen hat die Reparatur der beschädigten Gegenstände stets Vorrang vor einem Ersatz. Sollten die beschädigten Gegenstände jedoch irreparabel sein, müssen sie durch neue ersetzt werden.
Dies gilt auch dann, wenn nur ein einzelnes Teil oder Bauteil beschädigt ist, das nicht repariert oder ersetzt werden kann. Ist das Gerät aufgrund eines kleineren Defekts unbrauchbar, muss es vollständig ersetzt werden. Die Kosten für den Ersatz trägt ausschließlich der Verursacher, es sei denn, der defekte Gegenstand ist älter als 10 Jahre. In diesem Fall gilt ab dem elften Jahr eine Wertminderung in Höhe von 51 TP3T pro weiterem Jahr, bis zu einem Höchstbetrag von 501 TP3T der zwischen Unternehmen und Reisendem aufgeteilten Kosten. Arbeitskosten und Mehrwertsteuer trägt allein der Reisende.
Im Falle einer Mietunterbrechung aufgrund einer Fahrzeugpanne oder eines Vorfalls, für den der Reisende verantwortlich ist oder dessen Schuld nicht ermittelt werden kann, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Möchte der Reisende daher ein Ersatzfahrzeug nutzen, um seine Reise fortzusetzen, trägt er alle Kosten der neuen Buchung, einschließlich aller Nebenkosten und der neuen Kaution.
Artikel 10 – Bedingungen
Dieser Mietvertrag wird ausdrücklich und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Bestimmungen geschlossen und akzeptiert. Beide Parteien verpflichten sich, das Fahrzeug sowohl bei der Übergabe als auch bei der Rückgabe gründlich zu prüfen. Die Fahrzeugprüfungen am Abhol- und Rückgabetag müssen von beiden Parteien durchgeführt werden und sind gleichermaßen gültig; die Beweislast liegt bei der Partei, die die Richtigkeit der Angaben zum Fahrzeugzustand anzweifelt.
Der Reisende übernimmt das Fahrzeug in dem Zustand, in dem es sich am Tag der Übernahme befindet.
Sofern im Fahrzeugzustandsbericht, der am Tag der Fahrzeugübergabe in Anwesenheit beider Parteien erstellt wurde, nichts anderes vermerkt ist, gilt das Fahrzeug als in einwandfreiem und sauberem Zustand und ohne weitere Formalitäten übergeben. Mit der Übernahme des Fahrzeugs trägt der Reisende die Verantwortung für dessen Nutzung, Wartung und Schutz. Bei Rückgabe des Fahrzeugs gilt dieses als in einwandfreiem und sauberem Zustand und ohne weitere Formalitäten übergeben. Sollte der Reisende bei der Fahrzeugzustandsprüfung am Rückgabetag einen Schaden feststellen, den er bestreitet, ist er verpflichtet, die erforderlichen Nachweise für seine Unschuld an dem/den Schaden(en) zu erbringen. Andernfalls kann er seine Haftung nicht ausschließen.
Nutzung und Genuss:
Der Reisende hat Freude an dem Fahrzeug und nutzt es unter normalen, herkömmlichen Bedingungen.
Es ist zu beachten, dass der Reisende verpflichtet ist, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen und die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und der dazugehörigen Verordnungen strikt einzuhalten.
Dem Reisenden ist die Benutzung des Fahrzeugs untersagt:
- an Automobilveranstaltungen teilzunehmen, Fahrzeuge zu testen und als Fahrschule zu fungieren;
- für die Beförderung von Gütern oder Personen gegen Entgelt;
- An humanitären Hilfskonvois jeglicher Art ohne schriftliche Zustimmung des Unternehmens teilnehmen;
- Reisen in ein Kriegsgebiet oder ein Gebiet mit bewaffneten Konflikten während der Mietdauer;
- ein anderes Fahrzeug auf irgendeine Weise ziehen, schieben oder schleifen;
- Überladung mit einer bestimmten Anzahl von Personen oder mit einer Nutzlast, die die vom Hersteller festgelegten Werte und Anforderungen überschreitet;
- zum Transport von entzündlichen, explosiven, giftigen oder gefährlichen Stoffen;
- Jede Art von Ordnungswidrigkeit begehen.
Das Mietfahrzeug kann zum Schutz des Unternehmens und des Reisenden mit einem GPS-Tracker ausgestattet sein. Das Unternehmen darf dieses Gerät nicht nutzen, um die Privatsphäre der Reisenden zu verletzen. Erfasst der GPS-Tracker einen vom Mietvertrag ausgeschlossenen Standort, beispielsweise ein nicht deklariertes besuchtes Land oder einen der oben genannten Orte, kann der Versicherungsschutz erlöschen, und der Reisende kann für alle Schäden und/oder sonstigen Folgen, die sich aus dem nicht deklarierten oder verbotenen Standort ergeben, rechtlich und finanziell haftbar gemacht werden.
Sicher
Die Versicherung und die Hilfeleistung entsprechen denjenigen, die zum Zeitpunkt der Buchungsanfrage angegeben, durch die Zahlung der Buchung abgeschlossen und im Mietvertrag aufgeführt wurden.
Die Versicherung deckt keine Schäden ab, die abseits befestigter Straßen entstehen. Als Geländefahrten gelten nicht: Wege, Pfade oder Dünen.
Schadensmeldung: Im Falle eines Schadens, wie z. B. durch Unfall, Diebstahl, Verlust, Brand, Tiere oder sonstige Beschädigungen, muss der Reisende unverzüglich die Polizei oder den zuständigen Förster benachrichtigen. In solchen Fällen verpflichtet sich der Reisende, einen Bericht über die Umstände des Schadens zu erstellen oder erstellen zu lassen. Der Reisende ist verpflichtet, das Unternehmen im Schadensfall unverzüglich telefonisch, per SMS, WhatsApp oder E-Mail zu informieren.
Wenn ein Beifahrer einen Unfallbericht ausfüllt, muss dies gemäß den geltenden Vorschriften direkt am Unfallort gemeinsam mit dem anderen beteiligten Fahrer geschehen. Kein Abschnitt darf ausgelassen, nur teilweise, fehlerhaft oder unleserlich ausgefüllt werden. Besonderes Augenmerk sollte auf die Skizze des Unfallhergangs gelegt werden. Bei einem Unfall mit mehreren Fahrzeugen sollte der Beifahrer einen Unfallbericht mit dem Fahrer des vorausfahrenden und einen weiteren mit dem Fahrer des nachfolgenden Fahrzeugs ausfüllen. Verweigert der andere Fahrer die Ausfüllung oder Unterzeichnung des Berichts, muss der Beifahrer zumindest das Kennzeichen des anderen Fahrzeugs notieren. Anschließend sollte er versuchen, Zeugenaussagen zu erhalten oder die Unterstützung eines Polizeibeamten oder der Guardia Civil in Anspruch zu nehmen.
Der ordnungsgemäß ausgefüllte gütliche Vergleichsbericht muss innerhalb einer Frist von höchstens fünf Werktagen nach seiner Einreichung und Bestätigung durch das Unternehmen unter Beachtung der gesetzlichen Fristen an die Versicherungsgesellschaft übermittelt werden (Art. L. 113-2 des Versicherungsgesetzbuches).
Teilnahme
Pannenhilfe kann rund um die Uhr angefordert werden, wenn das Fahrzeug ausfällt, z. B. wenn eine Warnleuchte aufleuchtet, das Fahrzeug nicht anspringt oder nicht sicher fahrbereit ist. Der Reisende muss die in der Bedienungsanleitung beschriebenen Schritte befolgen. Vorfallverfahren Die Angaben sind im Versicherungsschein enthalten. Im Falle eines Geräteausfalls informiert der Reisende das Unternehmen darüber, ob es ratsam ist, das Fahrzeug in eine Werkstatt zu bringen.
Hilfeleistungen auf Straßen, Wegen oder in Dünen gelten nicht als Pannenhilfe, sondern als Rettungsdienst. Der Abschleppdienst kann die Hilfeleistung verweigern, was für den Reisenden zusätzliche Kosten zur Folge hat.
Artikel 11 – Sicherheitsleistung (Bürgschaft)
La fianza puede utilizarse para cubrir los gastos de reparación del vehículo en caso de siniestro o daño. También se puede usar para cubrir el importe de la franquicia del seguro. La fianza se destina también a cubrir los excesos de kilometraje y cualquier cantidad adeudada al propietario por parte del viajero en el marco del alquiler, y en conformidad con las condiciones del contrato de alquiler. La gestión de la fianza está sujeta a la firma por ambas partes (viajero y empresa) del contrato de alquiler y de la ficha de control del estado del vehículo el día de salida y de regreso.
La empresa recibe en mano la fianza cuyo importe debe estar indicado en el contrato de alquiler. La fianza puede gestionarse via TPV, haciendo un bloqueo de la cantidad sin llegar a cobrarse, via trasferencia bancaria o en efectivo. La forma será convenida anteriormente entre la empresa y el viajero.
Si la fianza no es entregada el día de salida, el propietario está en su derecho de negarse a la realización del alquiler y anular el mismo. El viajero, en este caso, no tendrá derecho a ningún reembolso.
Si el vehículo no presenta ninguna anomalía, la empresa debe imperativamente devolver la fianza hasta un máximo de 24 h posterior a la devolución. En función de la forma que se conformó.
Si el vehículo presenta una o varias anomalías, la empresa debe retener la totalidad de la fianza sin cobrarla hasta que se conozca el importe de las reparaciones necesarias. El importe debe figurar en el contrato de alquiler en el lugar destinado a este efecto.
En caso de sobrepasar el paquete kilométrico contratado, de falta de combustible, de retraso del viajero superior a 2 horas y/o de negligencia probada (véase el artículo 9), la empresa deberá retener y cobrar el importe indicado para los casos antes mencionados de acuerdo con estas cláusulas, después de haberlo indicado en el contrato de alquiler, que deberá ser firmado imperativamente por ambas partes.
La fianza puede utilizarse para cubrir los peajes o las multas que el viajero declara a la empresa a su regreso del alquiler. Si se desconoce la existencia de infracciones en el momento de la devolución del vehículo y que la empresa recibe el impago de peajes y/o multas correspondientes al periodo de alquiler, el viajero sigue siendo responsable de este importe y de las sanciones asociadas (pérdida de puntos, retirada del carnet...).
En el caso que la fianza sea via TPV, en su modalidad de bloqueo y tenga que ser retenida cierta cantidad (véase el artículo 9). El restante se desbloqueará en los 30 días posterior al bloqueo de la fianza.
En el caso que la fianza sea via trasferencia bancaria y tenga que ser retenida cierta cantidad (véase el artículo 9). El restante se devolverá en las 24 h posterior a la firma del contrato de devolución.
En el caso que la fianza sea via dinero en metálico y tenga que ser retenida cierta cantidad (véase el artículo 9). El restante se devolverá a la firma del contrato de devolución.
Artikel 12 – Rechtsstreitigkeiten
Eine gütliche Einigung ist die beste Möglichkeit, Schäden oder Vertragsverletzungen schnell zu regeln. Die Garantie und die Richtlinien in diesen Klauseln ermöglichen es den Parteien, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Lässt sich die Angelegenheit nicht gütlich beilegen, kann jede Partei, Unternehmen und/oder Reisender, ein Verfahren vor einem zuständigen Gericht einleiten. Bei Streitigkeiten und Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert unter 4.000 € können die Vertragsparteien ein örtliches Gericht anrufen.

